Gesetzliche Situation von Küchenabfallzerkleinerern in Gastronomiebetrieben
Der Betrieb eines Küchenabfallzerkleiners ist legal.
Es gibt kein Gesetz, das die Verwendung von Küchenabfallzerkleinerern verbietet. Bei der Nutzung in großen Gastronomiebetrieben kann jedoch der Grenzwert für die Einleitung fester Stoffe in das Abwasser überschritten werden. In diesem Fall ist es notwendig, den Betreiber der Abwasserentsorgung um eine Erhöhung der Grenzwerte im Vertrag über die Lieferung und Entsorgung von Abwasser zu bitten. Die Situation rund um Zerkleinerer ist leider unübersichtlich. Gerne beraten wir Sie, wie Sie in Ihrer speziellen Situation vorgehen können.